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Wir machen auf: Ab dem 19. Mai und solange und oft es die Inzidenzen und aktuellen Vorgaben erlauben, haben wir offen!
Aber wie das nun Mal zur Zeit so ist - weiterhin mit besonderen Auflagen und Einschränkungen. Und wir bitten, dass sich auch wirklich ALLE an die Vorgaben halten.
1. Alle Besucher sind verpflichtet, FFP2-Masken zu tragen, sobald sie NICHT an den Tischen sitzen und Speisen und Getränke zu sich nehmen. Überall: auf den Wegen, am Verkauf, auf den Toiletten, etc. - das gilt auch für Geimpfte und Genesene!
2. Momentan ist es Voschrift, dass ihr entweder einen aktuellen, gültigen (und natürlich negativen) Corona-Test vorweisen könnt.
Alternativ sieht die Regelung auch vor, dass der Nachweis der "abschließenden Impfung" vorgezeigt werden kann. Damit das gilt, muss diese allerdings mindestens 14 Tage zurückliegen, wie es in den Verordnungen des Freistaats heißt. Bei den Impfstoffen von Biontech, Astrazeneca und Moderna bedeutet das, dass man zwei Impfdosen erhalten haben muss. Der Impfstoff von Johnson & Johnson muss dagegen nur einmal gespritzt werden. ("Als Nachweis für Geimpfte gelten der Impfpass oder eine Impfbescheinigung des Arztes", laut Gesundheitsminister Klaus Holetschek)
Außerdem: Genesene brauchen einen Nachweis ihrer abgelaufenen Corona-Infektion, der auf einem PCR-Test beruht. Dieser Test muss mindestens 28 Tage, aber höchstens sechs Monate zurückliegen. Laut Holetschek gilt neben diesem PCR-Test auch "ein Absonderungsbescheid des Gesundheitsamtes" als Beleg. Liegt die Erkrankung mehr als sechs Monate zurück, benötigen Genesene zudem eine einmalige Impfung, damit die Erleichterungen für sie gelten.
3. Die Abstandregeln gelten weiterhin - für alle. Das heißt, die aktuell gültige Anzahl von Haushalten, Erwachsenen, heranwachsenden und Kindern an den Tischen dürfen nicht überschritten werden. Aktuell dürfen sich, in Kreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100, Angehörige eines Haushalts nur mit einer weiteren Person treffen, bei einem Inzidenzwert zwischen 50 und 100 maximal fünf Personen aus zwei Haushalten. Achtung: Vollständig Geimpfte und Genesene können nun zusätzlich dazustoßen - egal, aus wie vielen weiteren Haushalten sie stammen: Sie würden bei den Kontaktbeschränkungen nicht mitgezählt, erläuterte ein Sprecher des Gesundheitsministerium auf BR-Anfrage. Für Treffen von Genesenen und Geimpften gibt es also keine maximale Teilnehmerzahl.
Aber: Die Abstände (z.B. beim anstellen) müssen weiterhin von allen eingehalten werden. Also mindestens 1,5 Meter zum Nächsten.
4. Die Tische und Sitzgelegenheiten müssen unbedingt dort bleiben, wo wir sie aufgestellt haben! Ein Zusammenstellen von Tischen ist im Moment leider nicht erlaubt – bitte haltet euch daran, denn andernfalls drohen uns empfindliche Strafen!
Aufgrund der Hygieneauflagen können wir außerdem nicht mit dem üblichen Geschirr und Besteck arbeiten (aus auflagenbedingten Platzgründen ist es uns nicht möglich, unseren Geschirrspüler zu verwenden), weshalb unsere Getränke- und Speisenangebote deutlich eingeschränkt sind.
Aber: Wir kriegen euch schon satt und Euren Durst weg – keine Sorge!
Wir freuen uns schon sehr auf euch und werden alles in unserer Macht stehende tun, um euren Besuch im Wald so angenehm wie möglich zu machen!
Diana und das gesamte Sylvan-Team